AUSSCHREIBUNG DIALOGAUSSTELLUNG IN 2012/13
bis zum 17. Februar 2012
Das Japanische Kulturinstitut in Köln (The Japan Foundation) setzt auch im Fiskaljahr 2012/13 seine Dialogausstellungen fort, bei denen Werke von jeweils einem japanischen und einem deutschen Künstler gezeigt werden.
Die Ausstellungen bieten Künstlern aus Japan und Deutschland ein Forum des Dialogs und lassen ihnen freie Wahl bei dem Ausstellungsthema. Neben der Bereitstellung der Räumlichkeiten übernimmt das Japanische Kulturinstitut die Bewerbung der Ausstellung (Homepage, Einladungskarten, Presse), trägt die Kosten für die Ausstellungsversicherung und bietet in begrenztem Rahmen finanzielle Unterstützung.
Bedingungen
Es können sich japanische und deutsche Künstler um eine Dialogausstellung bewerben, eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Möglich sind Einreichungen aus den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Fotografie und Installation (Klang-Installationen und Videoprojektionen sind aus technischen Gründen nur in sehr eingeschränktem Maße möglich).
Die Künstler müssen sich bereits als Paar bewerben, Einzelbewerbungen sind nicht möglich.
Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt durch eine Jurysitzung, an der ein deutscher und ein japanischer Kunstexperte sowie die zuständigen Mitarbeiter des Japanischen Kulturinstituts teilnehmen.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt formlos und muss Folgendes beinhalten:
- kurzer Lebenslauf
- Auflistung der bisherigen (wichtigsten) Ausstellungen
- Aussagekräftiges Bildmaterial (Kataloge, Fotos), das vorwiegend aktuelle Arbeiten zeigt (etwa 20 Abbildungen)
- Kurzbeschreibung einer Konzeptidee
- Verpackungsmaterial, das für den Rückversand der Unterlagen ausreichend frankiert ist. Sollte dies nicht vorliegen, behalten wir uns vor, die Unterlagen nach der Jury-Auswahl zu vernichten (wenn die Unterlagen persönlich abgeholt werden, muss dies gut sichtbar vermerkt sein)
Die Bewerbung kann in deutscher, japanischer oder englischer Sprache abgefasst sein.
Ab sofort können Interessenten für die Ausstellungen, die im Fiskaljahr 2012/13 stattfinden werden, ihre Bewerbungen einreichen.
Einsendeschluss ist der 17. Februar 2012.
Das Ergebnis der Sitzung wird voraussichtlich März 2012 bekannt gegeben.
Eine Skizze mit dem Grundriss der Räumlichkeiten finden Sie hier und Fotos finden Sie hier.
Eine Liste mit den Künstlern der bisherigen Ausstellungen finden Sie hier.
Bitte richten Sie Ihre Unterlagen an:
Japanisches Kulturinstitut
(The Japan Foundation)
Kenji Matsumoto / Angela Ziegenbein
Universitätsstraße 98
50674 Köln
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Email:ziegenbein@jki.de
www.jki.de
T. 0221 - 9 40 55 80
F. 0221 - 9 40 55 89
DIE FÖRDERPROGRAMME VON THE JAPAN FOUNDATION FÜR DAS FISKALJAHR 2011/12 UND DAS PAJ-PROGRAMM FÜR 2012 / 2013
Übersicht der Förderprogramme für das Fiskaljahr 2012/13, beginnend im April 2012.
I. Förderprogramme der Abteilung für Kunst und Kultur (Arts and Culture Group)
1. Ausstellungsförderprogramm Exhibition Abroad Support Program
2. Publikationsförderprogramm Support Program for Translation and Publication on Japan
II. Förderprogramme der Abteilung für Japanische Sprache (Japanese- Language Education Overseas Group) Training Programs for Teachers of the Japanese Language
* Long-Term Training Program for Foreign Teachers of the Japanese Language
* Short-Term Training Program for Foreign Teachers of the Japanese Language Advanced Training Program for Teachers of the Japanese Language Graduate Program on Japanese Language and Culture (Masters Course) Japanese Language Programs for Specialists (Specialists in Cultural and Academic Fields)
III. Förderprogramme der Abteilung für Japanstudien und Personenaustausch (Japanese Studies Overseas and Intellectual Exchange Group)
1. Japanstipendien - The Japan Foundation Japanese Studies Fellowship Program
* Scholars und Researchers Fellowships (Forschungsstipendien)
- Long-Term Fellowships
- Short-Term Fellowships * Doctoral Candidates Fellowships (Dissertationsstipendien)
2. Grant Program for Intellectual Exchange Conferences (Förderprogramm für internationale Symposien)
Informationen zu den Förderprogrammen der Japan Foundation ("Program Guidelines for Fiscal 2012/13") und die Antragsformulare können über das Internet bezogen werden.
Die Website-Adresse lautet: www.jpf.go.jp/e/program/index.html
Auf Wunsch sendet das Japanische Kulturinstitut eine englischsprachige Broschüre mit der Gesamtübersicht aller Förderprogramme zu, die inhaltlich identisch ist mit dem vorgenannten Verzeichnis auf der Website der Japan Foundation. Die Antragsformulare zu den einzelnen Programmen können ab sofort schriftlich angefordert werden. Die Anträge und ihre Begleitschriften können auch per E-Mail (golk@jki.de) bestellt und auf Wunsch als Textdokument übersandt werden. Aus organisatorischen Gründen bitten wir, von telefonischen Bestellungen abzusehen.
Schlusstermine der Antragsabgabe
Die Antragstellung für die Förderprogramme ist grundsätzlich nur einmal jährlich möglich. Die Anträge müssen spätestens bis zum 1. Dezember 2011 beim Japanischen Kulturinstitut eingegangen sein.
Ausnahme: Anträge zum Support Program for Tanslation and Publication on Japan und zum Support Program for Documentary Production on Japan müssen hingegen bereits bis spätestens zum 18. November 2011 eingereicht werden. Über Annahme oder Ablehnung der Anträge wird ab Ende April 2012 im Hauptbüro der Japan Foundation entschieden. Die Antragsteller werden anschließend vom Japanischen Kulturinstitut benachrichtigt.
________________________________________________________________________________________________________________________________
IV. Performing Arts Japan for Europe (PAJ) Programme for Europe 2012 / 2013
Ab sofort stehen die Programmrichtlinien und die Antragsformulare zum Performing Arts Japan for Europe (PAJ) Programme für das Fiskaljahr 2012/13 zur Verfügung. Das Programm fördert Gastspielreisen japanischer Künstlergruppen im Bereich der Darstellenden Künste in Europa (jeweils in mehreren Ländern) und Koproduktionen japanischer und europäischer Bühnenveranstalter, die im Zeitraum April 2012 bis Juni 2013 stattfinden.
Die Programmrichtlinien und Antragsformulare können untenstehend heruntergeladen werden.
Die Programmrichtlinien als pdf-Datei finden Sie hier.
Die Programmrichtlinien als Word-Datei finden Sie hier.
Das Antragsfomular als pdf-Datei finden Sie hier.
Das Antragsfomular als Word-Datei finden Sie hier.
Eine Printfassung kann schriftlich beim Japanischen Kulturinstitut bestellt werden (E-Mail: golk@jki.de). Die Antragsfrist zu diesem Programm endet am 3. November 2011. Der Antrag wird beim Japanischen Kulturinstitut Köln eingereicht, wenn die antragstellende Institution ihren Sitz in Deutschland, Österreich, Liechtenstein, der Schweiz oder den Niederlanden hat. Ein Fachgremium in London entscheidet bis Ende Januar 2012 über die jeweiligen Anträge. Die Antragsteller werden anschließend durch das Japanische Kulturinstitut in Köln benachrichtigt.
_____________________________________________________________________________________________________________________________
JKI Programm zur Förderung der japanischen Sprachausbildung 2011
1. Allgemeines
Um den Ausbau des Netzwerks von Japanisch-Lehrern, Didaktikern des japanischen Sprachunterrichts und Institutionen der japanischen Sprachausbildung im deutschen Sprachraum zu fördern, bietet das JKI dem Verein der Japanisch-Lehrer, der wissenschaftlichen Gesellschaft für die Didaktik des Japanischen, Ausbildungsinstitutionen, wissenschaftlichen Institutionen etc. die Übernahme eines Teils der Kosten zur Durchführung von wissenschaftlichen Tagungen, Seminaren, Workshops, Fortbildungsveranstaltungen etc. in Verbindung mit der japanischen Sprachausbildung an.
2. Grundbedingungen
(1) Veranstaltungsort: Deutschland
(2) Zeitraum: 1. April 2011 bis 31.März 2012
(3) Art der Durchführung des Projekts: nicht-öffentlich
(4) Antragsberechtigt sind:
(a) nicht auf Profit ausgerichtete Organisationen der japanischen Sprachausbildung in Deutschland
(Anträge von Einzelpersonen können nicht angenommen werden)
(b) Berufliche Treffen wie interne Generalversammlungen und Vorstandsitzungen, die die
antragstellende Organisation regelmäßig durchführt, können nicht berücksichtigt werden.
(5) Auswahlkriterien:
(Anträge werden nach folgenden Gesichtspunkten geprüft und entschieden)
(a) Umfang der Veranstaltung eines Projekts
(b) Voraussichtliche Zahl der Teilnehmer; Anteil der Japanisch-Lehrer, die keine Muttersprachler
sind
(c) Absicht, nach der Veranstaltung einen Bericht anzufertigen
(d) Selbstbeteiligung bei den Kosten; Bemühungen zur Einwerbung von Geldern aus weiteren
Quellen
(e) Angemessenheit der Projektplanung (Projektinhalt, Art der Durchführung, Tagesordnung,
Finanzierung)
(f) Auswirkungen des Projekts auf den im deutschen Sprachraum mit der japanischen
Sprachausbildung befassten Personenkreis
(6) Antragsfrist: grundsätzlich mindestens 2 Monate vor Beginn des geplanten Projekts
(7) Mitteilung der Entscheidung über den Antrag: soll grundsätzlich innerhalb eines Monats nach
Eingang des Antrags bekanntgegeben werden.
2- 3. Umfang der Förderung
(1) Unter Berücksichtigung einer angemessenen Kostenverteilung mit der antragstellenden
Organisation kann eine Förderung von bis max. EUR 3.000 gewährt werden.
(2) Gefördert werden können folgende Kosten:
(a) Kosten für die Einladung von Dozenten (Honorare für eingeladene Dozenten und
Referenten von außerhalb, Reisekosten, Aufenthaltskosten. Bei int. Flugkosten werden
grundsätzlich die ermäßigten Ticketpreise der Economy-Klasse berücksichtigt.)
(b) Honorare für Assistenten, Dolmetscher, Kosten für die Anschaffung von Materialien, Kosten für
die Herstellung von Materialien und Berichten, Kosten für die Anmietung eines Tagungsorts und für
die Ausleihe von technischem Gerät.
